Der Kauf und Besitz eines Oldtimers bringt steuerliche Besonderheiten mit sich. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Aspekte, die Käufer in Deutschland kennen sollten:

1. Kfz-Steuer (pauschal):
Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 € jährlich (Motorräder: 46,02 €). Voraussetzung ist ein Mindestalter von 30 Jahren und ein guter, erhaltenswerter Originalzustand.

2. Umsatzsteuer beim Kauf:
Beim Kauf von gewerblichen Händlern kann unter bestimmten Voraussetzungen 19 % Umsatzsteuer anfallen. Bei Privatverkäufen gilt dies nicht.

3. Steuerlicher Status als Kapitalanlage:
Gewinne aus dem Verkauf eines Oldtimers sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist in der Regel steuerfrei – solange es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.

4. Betriebskosten und Werbungskosten:
Nur wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird (z. B. als Teil eines Vermietunternehmens), sind Wartung, Reparaturen oder Versicherung steuerlich absetzbar.

5. Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Oldtimer zählen als Vermögenswerte. Ihr Marktwert wird im Falle einer Erbschaft oder Schenkung bewertet und versteuert – allerdings gibt es Freibeträge.

6. Versicherungsnachweis für H-Kennzeichen:
Für die Zulassung als Oldtimer muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen und ein Gutachten vorgelegt werden, das den Erhaltungszustand belegt.

Fazit: Oldtimer genießen in Deutschland steuerliche Vorteile, doch sind auch an klare Bedingungen gebunden. Wer sich frühzeitig informiert, kann langfristig profitieren – nicht nur in Sachen Leidenschaft, sondern auch im Geldbeutel.